Die Ministerin Ilse Aigner wirft den Banken vor, das Beratungsprotokoll nicht richtig einzusezten. Siehe besipielsweise diesen Aritkel aus Money Online. Meine Meinung ist, dass man eine gute Vermögensberatung nicht direktiv von oben verodnen kann. Das geht einfach nicht.
Für einen Anleger ist es natürlich sehr schwierig eine gute Vermögensberatung zu erkennen. „Woher soll ich wissen, dass dieser Berater vor mir gut oder schlecht ist?“ so wird sich schon so mancher Anleger gefragt haben. Nachfolgend ein paar Ideen von meiner Seite, wie man eine gute Vermögensberatung erkennen kann:
- Gute Vermögensberatung minimiert Kosten.
- Gute Vermögensberatung hilft dem Anleger, seine Anlageziele genau zu erkennen.
- Ein guter Vermögensberater ist vorsichtig mit Prognosen
- Gute Vermögensberatung ist stark vor allem im Risikomanagement
- Ein guter Vermögensberater hilft bei einer guten Diversifikation des Vermögens
- Ein korrekter Vermögensberater klärt über die Eigeninteressen auf.
- Ein guter Vermögensberater ist fachlich kompetent.
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Hallo Herr Peterreins,
danke für diesen Beitrag. Meine Kritik hierzu:
„Ein guter Vermögensberater hilft bei einer guten Diversifikation des Vermögens“
Nicht immer ist eine Diversifikation des Vermögens vorteilhaft und Ziel jedes Anlegers. Wieso sollte man diversifizieren? Weil man dadurch das Risiko minimiert, richtig? Aber dann investieren ich doch lieber in etwas, wovon ich weiß, dass es Erfolg haben wird, weil alle Zeichen auf grün stehen. Hier ist die Meinung zweigeteilt, von daher ist eine Diversifikation in meinen Augen nicht immer ein Zeichen für raffinierte und sinnvolle Anlagemöglichkeiten. Das war auch jüngst ein Statement von guten Herrn Buffett.
Danke und Grüße,
Stephan Biermann
Leider ist das Beratungsprotokoll nur eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung für eine gute Beratung. Denn gute Beratung lässt sich bspw. kaum realisieren, wenn der Berater die Ausgangslage des Kunden, also Einnahmen-/Ausgaben-/Vermögenssituation sowie Ziele, Wünsche und Risikobereitschaft, nicht kennt. Insofern hilft das gesetzlich vorgeschriebene Protokoll.
Auf der anderen Seite nutzt dieses wenig, wenn der Berater die falschen Schlüsse daraus zieht. Oder die richtigen Schlüsse zieht, aber aufgrund des Geschäftsmodells (siehe aktuelle Tests zur Bankberatungsqualität) nicht dazu befähigt ist, diese in die Tat umzusetzen.
Zu Punkt 6 „Eigeninteressen“ wäre anzumerken, dass idealtypisch keine Eigeninteressen im Spiel sein sollten, vielmehr Interessengleichheit. Natürlich ließe sich im Falle der Honorarberatung streiten, ob das Honorar ein Eigeninteresse darstellt. Auf der anderen Seite würde im Sinne dieses Punktes 6 das zu stellende Honorar, wenn sauber vorher kommuniziert, das Eigeninteresse auf eindeutige Weise aufzeigen. Insofern ein Hoch auf saubere Honorarberatung!