Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH
Söltlstraße 2
81545 München
Tel.: 089 / 28 70 29-70
Fax: 089 / 28 70 29-71
E-Mail: info(at)dr-peterreins.de
Handelsregister: HRB 13660 München
Geschäftsführer: Dr. Dr. Hannes Peterreins
USt-IdNr.: DE216789383
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH (kurz „Firma“) erbringt folgende Dienstleistungen:
- nicht-erlaubnispflichtige Vermögensberatung, Vermögensstrukturberatung, Vermögens-Controlling und Vermögens-Reporting;
- Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG
- Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1a KWG
- Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG
- Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG
- Abschlussvermittlung gemäß § 34 c GewO.
Die Erlaubnis für die genannten erlaubnisprlichtigen Finanzdienstleistungen anch KWG hat die Firma gemäß § 32 Abs. 1 KWG.
Die Firma arbeitet ferner mit gebundenen Agenten gemäß § 2 Abs. 10 KWG.
Zuständige Behörden für erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach KWG
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH unterliegt, was die erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach KWG betrifft, der Aufsicht folgender Behörden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
- Deutschen Bundesbank München, Hauptverwaltung, Bereich Banken Finanzaufsicht, 80281 München.
Zuständige Behörden für erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach GewO
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH unterliegt, was die erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach GewO betrifft, der Aufsicht folgender Behörde:
- Gewerbebehörde München, Ruppertstraße 19, 80337 München.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 € pro Gläubiger schützt.
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des ESAEG sind die Verpflichtungen des Finanzdienstleisters aus Wertpapiergeschäften, einem Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern oder Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Zertifikate, etc.) oder Rechten aus Finanzinstrumenten zu verschaffen. Ansprüche aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt.
Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen, sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften, sowie Unternehmen der öffentlichen Hand.
VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter
Das Unternehmen ist Mitglied des Verbands der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV), www.vuv.de.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Dr. Hannes Peterreins
Haftungshinweis
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