Habe ich eben in der FTD gelesen. Nehmen wir an Herr M. hat sich nach dem 31.12.08 Wertpapiere gekauft. Kursgewinne unterliegen hier also der Abgeltungsteuer. Nehmen wir weiter an Herr M. stirbt und hinterlässt all seine Wertpapiere seiner einzigen Tochter. Die Tochter muss nun erstens Erbschaftsteuer zahlen. Wenn Sie die Wertpapiere verkauft muss sie aber [...]
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